Eine Comprendes-Leserin fragte uns, was den mit Strafzetteln wird, die sie in Spanien erhalten hat. Wir haben nach gefragt und geben Antwort auf die Frage, wie man sich in diesem Fall verhalten soll.
Zurzeit werden spanische Strafzettel in Deutschland noch nicht vollstreckt. Das liegt daran, dass Deutschland und Spanien noch kein Abkommen geschlossen haben, was aber eigentlich von der EU schon vorgesehen ist. Dass das nicht kommt, darauf sollte man sich nicht verlassen. Es würde dann nach europäischem Recht auch die Möglichkeit bestehen, Strafzettel rückwirkend einzutreiben. Das heißt, wenn die EU-Richtlinie umgesetzt wird, könnten auch noch Strafzettel aus vergangenen Jahren eingetrieben werden. Wie wir das aus Deutschland kennen kann das dann teuer werden. Geldbußen ab 70,- Euro können nämlich nach der EU-Richtlinie im Heimatland des Betroffenen vollstreckt werden. Der ADAC-Jurist Michael Nissen warnt schon jetzt vor zu laxem Umgang mit Urlaubsknöllchen: „Nicht verjährte Strafzettel könnten laut EU-Vorgaben auch rückwirkend eingetrieben werden.“ Außerdem sei die 70-Euro-Schwelle trügerisch. „Der Betrag bezieht sich auf die Summe aus Geldbuße und Gebühren.“ Ein 65-Euro-Strafzettel reicht also eventuell schon aus.
Mehr Info´s bekommen Sie hier: http://www.comprendes.de/nachrichten/nachrichten-einzelansicht/datum/200...
Thomas Abraham
