Pflegebedürftig und Ihre Pflegekasse oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen versagen Ihnen die zustehen Hilfe?
Liebe Leser,
Liebe Leserinnen,
immer wieder hören wir von Freunden, Bekannten und Nachbarn „die Pflegestufe wurde abgelehnt“
Mit teilweise sehr zweifelhaften Beurteilungsmethoden vom MDK „Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen“ und noch viel zweifelhafteren Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen sich immer mehr Angehörige oder Pflegebedürftige rumschlagen.
Aus Angst vor den so Allmächtigen Krankenkassen und einen eventuellen Gerichtsverfahren, resignieren die betroffen und Angehörigen oft viel zu schnell.
Ein Beispiel aus der Praxis „wie persönlich miterlebt“:
Die so vermeintlich nette Dame des MDK, lässt versehentlich ihren Kugelschreiber fallen, die zu begutachtende Person bückt sich und hebt den Kugelschreiber aus Höflichkeit auf, um ihn Ihr wiederzugeben, im Gutachten steht „ Das Aufstehen geschieht selbstständig“
oder „oh haben Sie da schöne Puppen, kämmen sie die auch?“ Wenn hier die zu Begutachtende Person mit ja Antwortet, steht im Gutachten „ Die Körperpflege wird selbstständig durchgeführt“
Ich selbst hatte diesen Fall in der Familie, und konnte miterleben wie ein solcher Gutachtertermin „Dauer ca. 10 Min.“ abläuft.
10 Minuten die über die Pflegebedürftigkeit einer Person und deren Ansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse entscheiden.
Hier wird nicht der tatsächliche Tagesablauf gesehen, auch eventuell vorliegende Medizinische Gutachten von Ärzten werden von den Gutachtern nur mal kurz überflogen und das war es „Sie bekommen von Ihrer Pflegekasse Bescheid“
Welche Medizinischen Befähigungen haben die Mitarbeiter/innen des MDK um so weitreichende Gutachten abzugeben und Ärztliche Gutachten/Berichte außer Acht zu lassen?!
Dann der Ablehnungsbescheid der Pflegekasse!
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen kam aufgrund seiner Begutachtung am …… zu dem Ergebnis, dass der Pflegeaufwand unter der gesetzlichen Mindestzeit von 1,5 Stunden täglich liegt. Es wurde ein Gesamtpflegeaufwand von täglich 62 Minuten ermittelt, wobei 11 Minuten dem Bereich der Grundpflege zugeordnet sind. Damit sind die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht gegeben.
Haben Sie gleiche oder ähnliche Erfahrungen mit den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder der Pflegekasse gemacht?
Dann teilen Sie uns das unter service@ovg-newsmedia.de oder diederichs@ovg-newsmedia.de mit.
Ich bedanke mich jetzt schon bei Ihnen für Ihre Mithilfe
Ihr
Thorsten Diederichs
Redakteur OVG NewsMedia
Thorsten Diederichs
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