Warum ein Vaterschaftstest im Ausland rechtlich bedenkbar ist
Am 01. Februar 2010 ist in Deutschland das Gesetz über genetische Untersuchungen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz stellt unter anderem Regelungen für "Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung" (Abschnitt 3 des GenDG) auf. Eine Abstammungsuntersuchung ohne Einwilligung aller beteiligten Personen – ein sog. heimlicher Vaterschaftstest – ist nicht mehr erlaubt und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5000,- € geahndet. Den durchführenden Laboren drohen sogar weit höhere Strafen.
Das Gesetz schreibt außerdem vor, das sämtliche Personen vor dem Test aufgeklärt werden müssen und dem Test ausdrücklich zustimmen sollen. Ab Februar 2011 ist zudem eine Akkreditierung für Vaterschaftslabore vorgeschrieben. Die Vaterschaftslabore müssen hierfür gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nachweisen, dass nach einer bestimmten Norm und Richtlinien gearbeitet wird. Für forensische Laboratorien, zu denen auch Vaterschaftslabore zählen, ist dies die Norm DIN/ISO 17025.
Zu den zu prüfenden Nachweisen zählen unter anderem, die Kompetenz und Qualifizierung der Mitarbeiter, die korrekte Durchführung der Analysen, die korrekte Probenlagerung und Vernichtung, sowie das Vergeben von Zugangsberechtigungen zum Laborbereich und Schutz der EDV-Daten. Die Einhaltung dieser und weiterer Forderungen wird durch die DAkkS in regelmäßigen Abständen vor Ort überprüft. Die erfolgreich abgelegte Akkreditierung eines Vaterschaftslabors ist somit ein wichtiges Qualitätsmerkmal, um nachzuweisen, dass die Untersuchungen korrekt vorgenommen werden.
Einige Vaterschaftslabore versuchen diese Regelungen zu umgehen und lassen die Analyse im Ausland vornehmen. Das Labor kann somit heimliche Vaterschaftstests unter Umständen anbieten und macht sich nicht strafbar. Die Auftraggeber, also Sie als Mutter bzw. Vater oder auch Kind, unterliegen aber in der Regel dem deutschen Recht, sodass das Gendiagnostikgesetz mit allen Konsequenzen für den Auftraggeber trotzdem gültig bleibt. Darum, sollte man lieber auf die Analyse in einem in Deutschland ansässigen Vaterschaftslabor vertrauen. Dort bekommt man qualitativ hochwertige Gutachten und der/die Auftraggeber(in) verhält sich gesetzeskonform.
Die Firma papatest24 hat ihren Sitz in Neumünster – Schleswig-Holstein und führt sämtliche Tests in Übereinstimmung mit dem Gendiagnostikgesetz durch. Alle Untersuchungen werden schon jetzt in einem nach DIN/ISO 17025 akkreditierten Labor von erfahrenen und speziell geschulten Mitarbeitern durchgeführt.
Marlene Kühl-Krause
Telefon: 04321-4896947
