„Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ in Kraft.
Seit 01.09.2011 ist das „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ in Kraft.
Danach ist jeder Halter eines Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Wer bei Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund hält, für den gilt ab 01.September eine Übergangsfrist von 6 Monaten. In dieser Zeit hat er der zuständigen Behörde den Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Zuständige Behörde ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der der Halter des Tieres wohnt.
Weiterhin schreibt das Gesetz die Kennzeichnung durch einen Mikrochip für alle Hunde vor und regelt die Haltung von „gefährlichen Tieren“, wie zum Beispiel Kampfhunden, neu.
Ralf Burgold
Telefon: 01607917177
