Der Gesetzgeber fordert im Sozialgesetzbuch die verständliche, übersichtliche und vergleichbare Darlegung der Qualität von Pflegeeinrichtungen. In diesem Sommer wurden zum ersten Mal nach Inkrafttreten des Gesetzes bundesweit die Pflegeeinrichtungen bewertet. Das vorläufige Ergebnis liegt seit einigen Tagen vor: Es hat zu massiver Kritik,
gerade auch der einzelnen Landesverbände des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geführt: Die Bewertungen fielen schon aufgrund der Untersuchungsmethodik häufig zu positiv aus, die Anforderungen des Gesetzgebers nach deutlicher Tranzparenz würden nicht erfüllt. Ein Interview mit Dr. Ursula Weibler, der leitenden Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK-Rheinland-Pfalz) ist jetzt bei Rhein-Wied-News zu finden.
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Das Interview: http://www.rhein-wied-news.de
