Die Koblenzer Gastronomen, die wegen Verdienstausfall aufgrund einer Bombenentschärfung in der Innenstadt geklagt haben, müssen nicht nur den Spott, sondern auch die Kosten des Verfahrens tragen! Sie hatten von der Stadt Koblenz einen finanziellen Ausgleich verlangt, da die Innenstadt am 11. November 2007 wegen der Entschärfung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg teilweise gesperrt war.
Ihre jeweiligen Umsatzausfälle bezifferten sie auf Beträge zwischen 1.200 Euro und 3.070 Euro.
Das OLG bewies gesunden Menschenverstand und wies (wie zuvor bereits das Landgericht) die Klage mit der Begründung ab, dass das Handeln der Stadt Koblenz rechtmäßig gewesen sei. Die angeordnete Evakuierung habe auch dem "Schutz von Leib und Leben der Geschäftsführer und Arbeitnehmer" der Kläger gedient.
Den Gastwirten seien auch keine "unzumutbaren Nachteile" entstanden. Deren Situation habe sich "in keiner Weise von der Lage anderer Gewerbetreibender" wie Kiosken, Blumenläden ...
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Rund 10.000 Menschen hatten an jenem November-Sonntag ihre Häuser in der Innenstadt für rund sechs Stunden verlassen müssen. Die Karnevalisten hatten ihren Kampagnenauftakt verlegt und ein Spiel des Fußball-Zweitligisten TuS Koblenz war verschoben worden.
Deswegen vor Gericht geklagt hatte allerdings sonst niemand!
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