Die Moschee, die von einer muslimischen Gemeinde im Neuwieder Gewerbegebiet Heddesdorf geplant wird, darf gebaut werden, berichtet Rhein-Wied-News. Nach einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts verletzt das Vorhaben nicht die Rechte einer Anwohnerin, die gegen den Bau geklagt hatte. Der zusätzliche Verkehr, der mit der Nutzung der Moschee einhergehe, sei für die Anwohnerin zumutbar, urteilten die Richter.
Auch das Morgengebet vor 6.00 Uhr bedeute nicht mehr Verkehrslärm. Erfahrungsgemäß suchten nur wenige Gläubige dieses Gebet auf und benutzten hierfür selten das Auto.
RW-News fragt sich nur, wie die Richter zu dieser letzten Beurteilung gekommen sind - natürlich, eine noch nicht vorhandene Moschee, lockt nicht gerade Ströme von Betern zum (Morgen-) Gebet!
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