Die Wahrheit über Thalidomid
"Die Contergantragödie ist und bleibt ein Teil unserer Firmengeschichte. Grünenthal und die Familie Wirtz bedauern die Folgen der Contergan - Tragödie sehr", heißt es auf den Internetseiten der in Stolberg bei Aachen ansässigen Pharmafirma Grünenthal, die am 1. Oktober 1957 in der Bundesrepublik das thalidomidhaltige Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan auf den Markt brachte und damit einen pharmazeutischen Supergau auslöste. Tausende von getöteten und verstümmelten Opfern sind weltweit die Folgen. In der Bundesrepublik Deutschland leben noch ca. 2650 Contergangeschädigte; zumeist in Armut und unter ständigen Schmerzen. Währenddessen wächst das Vermögen der milliardenschweren Eigentümer der Firma Grünenthal, der Familie Wirtz, tagtäglich um tausende von Euros. Den Conterganopfern verweigert Grünenthal auch heute, 49 Jahre nach Verkaufstopp dieses toxischen Giftes, eine Entschädigung.
Contergan! - Tragödie? Katastrophe? Epidemie? Skandal? Verbrechen?
Contergan: "So sicher, wie die Muttermilch?", "Harmlos, wie ein Zuckerplätzchen?" "Völlige Ungiftigkeit?"
Grünenthal wird sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass das Unternehmen, damals wie heute, nicht die Wahrheit sagt. Die Fakten, die der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.), die basisdemokratische Bürger- und Menschenrechtsbewegung der deutschen Conterganopfer, zusammengetragen hat, beweisen dies, wobei die Geschichte des Thalidomide - Giftes vor 1945, zu dem uns auch umfangreiches Beweismaterial vorliegt, an dieser Stelle noch nicht dargestellt wird.
Die Fakten:
Die Toxizität von Phthalidomido, einer Grundsubstanz von Thalidomid / Contergan war bereits Ende der 1940er Jahre bekannt. Im April 1949 meldete die Standard Oil Development Company ein Patent an, in dem Bezug auf "The sodium salt of tetrahydrophthalimide"[1] genommen wird. Zur Erklärung: Thalidomid wird auch als "Alpha-Phtalimidoglutarimid" oder als "3-Phthalimidopiperidin-2,6-dion" bezeichnet. Jeder Chemiker wird bestätigen, dass es sich - von der chemischen Struktur her - bei allen drei Chemikalien um nahezu identische Substanzen handelt. Das Patent der Firma Standard Oil Development Company trägt den Titel: "Parasisticidal Compounds Containing The NSCCL3 Group". Im Patenttext ist zu erfahren: "It has now been found that a large number of organic compounds containing the >NSCCL3 are extremely effectic for checking the grow of bacteria, fungi, and insects".[2] Also ein Präparat, das gegen Bakterien, Pilze und Insekten wirkt. Jeder Schüler eines Chemiegrundkurses der 11. Klasse w
eiß, dass ein Mittel mit dieser Wirkung toxisch sein muss, damit es wirkt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das United States Patent 2,640,006 vom 26. Mai 1953 mit dem Titel "N- Organalead Phthalimides as Fungizides". Fungizide sind Mittel gegen diverse Arten von Pilzen. Auch diese sind toxisch!
- Dem U.A.C. liegen weitere Patente der Jahre 1954 bis 1962 des United State Patent Office vor, die sich auf Phthalimido oder Phthalimidopiperidine beziehen. Teilweise wird auch hier auf die toxische Wirkweise der Chemikalien hingewiesen, die von der chemischen Strukturformel her mit dem "Wundermittel" der Firma Grünenthal nahezu überein stimmen.[3]
- Thalidomid wurde in Europa nicht zuerst von der Firma Grünenthal, sondern von der in Basel ansässigen Pharmafirma Ciba synthetisiert.[4] Es gibt daneben weitere, ernst zunehmende, Hinweise, dass bereits 1949 Prof. Frederick E. King an der Universität Nottingham (Großbritannien) Thalidomid synthetisierte.[5]
- Schon während der klinischen Vorprüfung von Thalidomid wiesen verschiedene Ärzte auf Nebenwirkungen wie Schwindelgefühl, Erbrechen, Kopfschmerzen, Erregbarkeit, Gliederzittern, Ohrensausen, Temperaturschwankungen u.a. hin. Auf längere oder weiterführende Tests oder Erprobungsphasen verzichtete Grünenthal dennoch, um das Präparat möglichst schnell auf den Markt bringen zu können. Selbst der später im Alsdorfer Conterganprozess angeklagte Vertriebsleiter der Fa. Grünenthal wies firmenintern auf die dubiose wissenschaftliche Qualifikation der Prüfer hin.[6]
- In den 1950er Jahren wurde Thalidomid an 140 Kindern in der Universitätsklinik/Bonn getestet. Von diesen waren sieben weniger als ein Jahr alt. Vierzig Kinder erhielten das Medikament für bis zu neun Wochen. Die Eltern wurden weder darüber informiert, dass ein völlig neues Beruhigungsmittel an ihren Kindern getestet wurde, noch wurde ihre Genehmigung eingeholt. Etwa 50 Prozent der Kinder waren geistig behindert oder wiesen sonstige Hirnschäden auf. Die Dosen, die den hilflosen Geschöpfen verabreicht wurde, war elf bis zwanzig mal höher, als die empfohlene Dosis für Erwachsene. Das Resultat: Ein Kind erlitt einen Kreislaufkollaps, eines starb an einem angeborenen Herzfehler, ein 12 Wochen altes Baby starb an einem Kreislaufkollaps und ein Kleinkind von 21 Monaten verlor vorübergehend das Bewusstsein. Der behandelnde Arzt stoppte die Versuchsreihe, als er erfuhr, dass Kollegen ähnliche Erfahrungen mit Thalidomid gemacht hatten.[7]
- Nachdem sich seit 1959 Meldungen über toxische Nebenwirkungen (Nervenschäden) und Anfragen bzgl. einer Teratoginität von Thalidomid / Contergan bei Grünenthal häuften, hieß es am 13.5.1960 in einem Schreiben eines leitenden Angestellten des Unternehmens an den Leiter des Verkaufsbüros in Essen: "Unseren Zuhörern gegenüber müssen wir immer wieder die nicht vorhandene Toxizität vor Augen führen.Vor allen Dingen in der freien Praxis müssen wir uns klar darüber sein, dass ein so rasches Anwachsen des Umsatzes bei einem Schlafmittel zu Bedenken bei Ärzten und Apothekern führen kann. Nicht alle aus diesen Abnehmerkreisen können ihre ethische Einstellung in marktwirtschaftlichen Grenzen` halten".[8] Grünenthal erklärte dies wider besseres Wissen, denn bereits am 16.Mai 1955 hatte das Unternehmen unter der Seriennr.: 508.208 bei der United States Patent Office Produkte aus der Thalidomid - Serie angemeldet. In der Patenterteilung vom 15.April 1958 steht wörtlich: ".The products of
t he invention possess valuable therapeutic properties. The cause a strongly pronounced lowering of motility, i.e., the phenomenon of motion, and have a very law toxicity".[9] "A VERY LOW TOXICITY" = Eine sehr geringe Giftigkeit. Ja was den nun, bitte sehr: "Absolut ungiftig", "So sicher, wie die Muttermilch" oder von "sehr geringer Giftigkeit"?, wobei dieser Begriff für Grünenthal vermutlich sehr dehnbar war und ist.
- "Die Versuchsprotokolle zu Thalidomid / Contergan wurden - im Gegensatz zu den Gepflogenheiten der übrigen pharmazeutischen Industrie - spätestens im Jahre 1959 vernichtet"[10], wurde in der Anklageschrift (Seite 48) des Alsdorfer Conterganprozesses vermerkt. Zur Erinnerung: "Die Erfinder des Präparates[11] waren Dr. Dr. Keller und Dr. Kunz. Die Substanz war bei Routineversuchen entstanden. Wofür sie gut oder schlecht sein könnte, erprobte Chemie Grünenthal von 1955 bis 1957 an Tieren. Nagetiere, die dem Menschen ähnlicher gebaut sein sollen als Hunde oder Katzen, erhielten "K 17"[12] gespritzt. Dann wurde abgewartet und beobachtet. Ein Wirkung wurde gesucht. 30 Tage lang wurden 50 Mäuse Versuchen mit "K 17" ausgesetzt, danach dreimal so lange 20 Ratten, dann 20 Meerschweinchen und 10 Kaninchen. Die Tiere vertrugen die Substanz, so später die Staatsanwaltschaft, "ohne wesentliche Nebenwirkungen". Meerschweinchen sollten über ein Laufrad rennen. Mit einer Stoppuhr wurde dann
die Zeit gemessen, die verging, bis das Versuchstier vom Laufrad fiel. Da dies vor der "normalen" Erschöpfungszeit geschah, ging man davon aus, dass die Substanz eine einschläfernde Wirkung habe. Ein "Beruhigungsmittel" war "erfunden" Während der Tierversuche mit Mäusen traf man eine Feststellung, die später zum wichtigsten Werbeargument der Pharmazeuten werden sollte. Eine tödliche Dosis der Substanz "K 17", eine "dosis letalis" war kaum zu erreichen. Die Versuchstiere ertrugen selbst extrem hohe Dosen des neuen Präparates...Jetzt konnte das Geldverdienen los gehen...Der genaue Wirkmechanismus blieb ein Geheimnis".[13] Und: "Das deutsche Arzneimittelunternehmen Chemie Grünenthal schloss im Herbst 1958 einen Lizenzvertrag mit der US - amerikanischen Vick Chemical Kooperation ab. Die Firma, die 1960 ihren Namen in Richardson - Merrell Company änderte, erwarb durch den Lizenzvertrag das Recht zur Herstellung und zum Vertrieb von Thalidomidpräparaten in den USA. Aufgrund des Food
, Drugs and Cosmetic Acts von 1938 war für den Vertrieb in den USA eine Zulassung durch die Food and Drug Administration notwendig, die nur erteilt werden konnte, wenn der Arzneimittelhersteller die Sicherheit des neuen Arzneimittels nachwies. Da die FDA die Arzneimittelprüfungen europäischer Hersteller nicht anerkannte, führte die Fa. Richardson - Merrell in ihren hauseigenen Laboratorien Tierversuche mit Thalidomid durch. Experimente, bei denen Thalidomid in sehr hohen Dosen in Form eines Sirups an Ratten gegeben worden war, führten zum Tod der Nagetiere. Dennoch waren die Entscheidungsträger bei Richardson - Merrell von der Unschädlichkeit Thalidomids für Menschen und von ausgezeichneten Vertriebsaussichten auf dem amerikanischen Arzneimittelmarkt überzeugt, da während der bis zu diesem Zeitpunkt mehr als einjährigen Vertriebsphase in der Bundesrepublik Deutschland keine gravierenden Nebenwirkungen bekannt geworden waren". [14]So - bis heute - die offizielle Darstellung.
Zur Erinnerung: Grünenthal hat die eigenen Forschungsunterlagen spätestens 1959 vernichtet, obwohl dies völlig unüblich war. Warum? Weil man im vornehmen Stolberger "Kupferhof", dem Wohnsitz der Eigentümerfamilie Wirtz, und der, in nächster Nachbarschaft liegenden Konzernzentrale der Fa. Grünenthal, befürchten musste, dass das Bekanntwerden dieser Dokumente dem millionenschwere Geschäft mit dem Thalidomid- / Contergangift ein jähes Ende setzten würde?
Eine plausible Antwort auf diese Frage gibt die nordamerikanische Journalistin Sonia Shah: ""Richardson - Merrell begann, die Toxizität des Mittels an Tieren zu testen. Die Ergebnisse waren alles andere als beruhigend: 6 von 11 Mäusen starben, 22 von 30 Ratten starben und auch der Hund starb. Zudem gingen erste Berichte aus Europa ein, dass Thalidomid die Nerven der Patienten schädigte, was zu Kribbeln und Gefühllosigkeit in den Gliedmaßen führte und andeutete, dass das Medikament die Blut - Hirn - Schranke durchdrang und ebenso in die Plazenta schwangerer Frauen übergehen konnte".[15]
Von all diesen Dingen will Grünenthal nichts gewusst haben? Es ist offenkundig, dass das Unternehmen in den Jahren ab 1958 alles unternahm, um unangenehme Fragen oder Berichte, die auf die Toxizität und Teratogenität auf Thalidomid / Contergan hinwiesen, zu unterdrücken. Noch im November 1961, als Contergan - infolge der mutigen Bemühungen des Privatdozenten Dr. med. Widukind Lenz - in Deutschland vom Markt genommen werden musste, beklagte Grünenthal den "Rufmord an einem Medikament".
- Noch heute behauptet die Firma Grünenthal, für jeden nachlesbar, auf ihren Internetseiten zum Thema Contergan: "Grünenthal vermarktete Thalidomid nach der Contergan - Tragödie nicht mehr kommerziell und erzielte mit dem Wirkstoff keine Gewinne". Forscht man dem Wahrheitsgehalt dieser Mitteilung nach, so stellt man sich unweigerlich die Frage, warum Grünenthal - bis in die jüngste Vergangenheit hinein -immer wieder Patente angemeldet hat, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung und Vermarktung von Thalidomid als Mittel gegen Lepra, Krebs und AIDS stehen. Selbst der sogenannte "Erfinder" von Thalidomid, der mutmaßliche NS - Kriegsverbrecher Dr. med. Heinrich Mückter, scheute nicht davor zurück weiter an der Thalidomidforschung teil zu nehmen. Warum geschah dies: Aus wissenschaftlichem Interesse? Aus Menschenfreundlichkeit? Oder aber weil man, nachdem die sprudelnde Geldquelle Contergan versiegt war neue, millardenschwere Verdienstmöglichkeiten in der Krebs- , Lepra- und A
IDStherapie mit Hilfe von Thalidomid witterte?
Unter anderem wurden die folgenden Patente angemeldet:
- United States Patent Office Nr. 3,563,986 vom 16.02.1971
Titel: "Phthalimido - N - Heteroccyclic Amino Methyl Or Piperidino Hydrazino Piperidine Diones 2,6"
Patentinhaber: Dr. Heinrich Mückter, Eupener Str. 291, Aachen u.a..
- Europäische Patentschrift Nr. EP 0 892 794 B!
Anmeldenummer: 97916380.5 Anmeldetag: 22.03.1997
Titel: "Acxclierte N - Hydroxymethyl Thalidomid - Prodrugs mit Immunomodulatorischer Wirkung".
Patentinhaber: Grünenthal GmbH 52078 Aachen
- Europäische Patentschrift Nr. EP 0 908 176 B 1
Anmeldenummer: 98117718.1 Anmeldetag: 18.09.1998
Titel: "Intravinöse Aplikationsform von Thalidomid zur Therapie Immunologischer Erkrankungen"
Patentinhaber: Grünenthal GmbH 52078 Aachen
Fazit:
- Der U.A.C. fordert die Firma Grünenthal und die Bundesregierung zur sofortigen Aufnahme von Gesprächen mit uns auf.
Diese haben zum Ziel:
- Die Fa. Grünenthal GmbH, wie auch deren Eigentümer, die Familie Wirtz, legt umgehend das ganze Ausmaß des Conterganverbrechens offen und zahlt einen Schadensersatz von durchschnittlich 1 Million Euro (pro deutschem Betroffenen) aus.
- Die Bundesregierung kommt umgehend ihren übernommenen, wie auch den aus eigener Schuld resultierenden, Verpflichtungen gegenüber den deutschen Conterganopfern umgehend nach und versechsfacht die derzeitigen monatlichen Renten .
- Der sogenannten, aus unserer Sicht menschenverachtende, "Forschungsauftrages zur Ermittlung des Hilfsbedarfes für Contergangeschädigte" wird sofort gestoppt.
Auch entspräche es den primitivsten Formen des Anstandes, wenn sich die Fa. Grünenthal und die Bundesregierung bei den Opfern ihrer Handlungen und Versäumnisse entschuldigen und ihre Schuld eingestehen würden!
Der U.A.C. bekräftigt, dass die Fa. Grünenthal (u.a. durch mangelhafte Erforschung, Unterdrückung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Produktion und den Verkauf thalidomidhaltiger Produkte ) und die Verantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland (u.a. durch ihre Einflussnahme vor und während des Alsdorfer Conterganprozesses und das Ermangeln eines Arzneimittelgesetzes, das internationalen Standards entsprach) schwere Schuld auf sich geladen haben.
Es ist an der Zeit diese Schuld zu begleichen!
Kontakt:
Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C)
c./o. Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/1882677
Mobil: 01577/2117554
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[1] Quelle: United States Patent Office 2,553,770 vom 22.Mai.1951.
[2] Vgl.: ebenda
[3] Vgl.: United States Patent Office Nr. 2,827,453 "3-Phthalimido Pentosides and Derivates" vom 18.März 1958 und United States Patent Office Nr. 2,999,863 "Alpha-Phthalimido-Acteamide Derivates" vom 12. September 1961.
[4] Quelle: Hull, Andrea: "Pain, Precedents an Promise: The Story of Thalidomide" S. 236ff. in: "The Proceedings of he 12th Annual History of Medicine Days", Faculty of Medicine The University of Calgary (21./ 22. März 2003) u.a..
[5] Quelle: Artikel: "Thalidomide victim Gary Skyner." in der Sunday Times vom 13. September 2009 und Donald Whiting:" Frederick Ernest King. 2 May 1905 - 14 August 1999" in: Biographical Memories of Fellows oft he Royal Society. 2003 49, 299 - 314.
[6] Quelle: Gemballa, Gero: "Der dreifache Skandal - 30 Jahre nach Contergan", Luchterhand Literaturverlag, 1993, S. 16ff..
[7] Quelle: Animal Research 2. Edition
[8] Quelle: Seite 82 der Anklageschrift des Alsdorfer Conterganprozesses. Zitiert nach: Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V., Homepage, Contergan - Kurzdarstellung - Vorgeschichte.
[9] Zitiert nach: United States Patent Office, 2,830,991. Patented Apr. 15, 1958.
[10] Zitiert nach: Homepage des Bundes der Contergangeschädigten und Grünenthalopfer e.V. Rubrik: Contergan - Historie 1955 - 1979 - Vorgeschichte.
[11] Anmerkung: Gemeint ist Thalidomid
[12] Anmerkung: Laborname für Thalidomid bei der Fa. Grünenthal
[13] Zitat nach: Gemballa, Gero: "Der dreifache Skandal 30 Jahre nach Contergan", Luchterhand Literaturverlag, 1993, S. 15f..
[14] Zitiert nach: Kirk, Beate: "Der Contergan-Fall: eine unvermeidbare Arzneimittelkatastrophe?" in: Greifswalder Schriften zur Geschichte der Pharmazie und Sozialpharmazie Bd. I, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Stuttgart, S. 194 f..
[15] Zitiert nach: Shah, Sonia: "Am Menschen getestet!" Deutsche Ausgabe 2008 bei Redline Wirtschaft, FinanzBuch Verlag GmbH, München, S. 61.
