(RW-News): „Herr Dr. von der Fecht, wir möchten uns zunächst bedanken, dass Sie sich zu einem Interview mit Rhein-Wied-News bereit erklärt haben. Um Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen, gleich die erste Frage: Sie wurden bereits am Tag der Acument Insolvenz-Anmeldung als vorläufiger Insolvenzverwalter benannt. Wir fanden das Tempo überraschend – gab es einen Grund für diese schnelle Entscheidung des Gerichts?
“
(Dr. v. d. Fecht): „Die Automobilindustrie ist zur Zeit sehr sensibel. Gerade die Lieferanten sind im Fall einer Insolvenzanmeldung alarmiert und versuchen extrem schnell, ihre Rechte zu sichern. Es gab in den vergangenen Monaten viele Insolvenzen, bei denen es zu großen Ausfällen gekommen ist. Daher muss bei einer Insolvenzanmeldung – insbesondere im Zuliefererbereich – sehr zügig reagiert werden. Ich möchte aber noch hinzufügen, dass ich mit dem Fall im Vorfeld nicht vertraut war, sondern am Tag der Insolvenzanmeldung vom Gericht als unabhängiger Insolvenzverwalter bestellt worden bin.“
(RW-News): „Hat die Zeit vom 6. August, also dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung, bis heute gereicht, um sich einen Überblick über die Situation bei Acument zu verschaffen?“
(Dr. v. d. Fecht): „Für einen ersten Überblick auf jeden Fall. Hierbei beziehe ich mich natürlich nur auf die deutsche OHG mit ihren fünf Produktionsstandorten und einem Logistikzentrum in Köln. Wir haben in den vergangenen Wochen alle deutschen Standorte mehrfach besucht. Meine Mitarbeiter sind mehr oder weniger permanent an den einzelnen Standorten und helfen vor Ort mit, die täglich anfallenden Fragen zu beantworten und Lösungen zu finden. Wir haben zudem bereits fast alle Kunden besucht und persönlich informiert.“
(RW-News): „In der sogenannten 'Neuwieder Erklärung' wird an die Verantwortlichen appelliert, das eigentliche Insolvenzverfahren von einem unabhängigen Insolvenzverwalter durchführen zu lassen und nicht dem Acument-Antrag stattzugeben, ein Planverfahren in Eigenverwaltung zu genehmigen. Können Sie uns kurz die wesentlichen Unterschiede dieser beiden Modelle erläutern?“ ...
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(RW-News): „Können Sie uns schon sagen, wann mit der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu rechnen ist?“
(Dr. v. d. Fecht): „Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vorgesehen für den 1. November.
Dann entscheidet der Insolvenzrichter auch, ob der Antrag auf Eigenverwaltung genehmigt wird oder nicht.“
(RW-News): „Herr Dr. von der Fecht, wir bedanken uns für das Gespräch!“
(Das Interview mit Dr. von der Fecht wurde von Rolf Adams geführt)
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Das komplette Interview und Infos zur Person Dr. von der Fecht finden Sie auf: http://www.rhein-wied-news.de
