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Skandal-Polizei überfährt Hund absichtlich – Versicherungsschutz einer Tierhaftpflichtversicherung?

10.02.2010 11:20 | Versicherungen + Finanzen

Skandal-Polizei überfährt Hund absichtlich – Versicherungsschutz einer Tierhaftpflichtversicherung?

Im Januar ereignete sich für Tierschützer und Hundeliebhaber eine unfassbare Tat der Polizei: Ein entlaufener Hund wurde von einem Streifenwagen absichtlich überfahren.
Laut der Polizei war diese grausame Tat notwendig, um ein Verkehrschaos zu verhindern.
Die Geschichte beginnt eigentlich in der Silvesternacht, in der der Hund ausgerissen ist. Verwirrt und voller Angst ist der Hund nun auf den Straßen unterwegs. Die Polizei habe versucht ihn einzufangen oder durch einen Schuss zu töten. Als dies nicht gelungen sei, haben sie Polizisten den Hund mit dem Streifenwagen absichtlich überfahren.
Die Tötung dieses Hundes sei erforderlich gewesen. Die verzweifelte Besitzerin, die ihren Hund schon längere Zeit gesucht hat, erfuhr von diesem Zwischenfall erst später. Die Polizei schickte der Besitzerin nämlich die Rechnung des beschädigten Streifenwagens. Der für den Hund tödliche Ausgang des Zusammenpralls hat auch am Auto Spuren hinterlassen. Und genau diese Spuren soll jetzt die Besitzerin des absichtlich getöteten Hundes bezahlen.

Kosten von über 2000 Euro kamen da auf die Besitzerin zu. Dieser Vorfall schockierte nicht nur die Hundebesitzerin, sondern sorgte auch für reichlich Empörung bei vielen anderen Menschen.
Eine Tierhaftpflichtversicherung kommt für diese und ähnliche Schäden auf. Ohne den Versicherungsschutz einer Tierhaftpflichtversicherung, die ähnlich wie eine private Haftpflichtversicherung für den Menschen funktioniert, müsste die Besitzerin den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Eine Tierhaftpflichtversicherung ist nicht nur bei Fällen von diesem Ausmaß eine gute Absicherung für jeden Hundehalter. Auch kleinere Schäden, die von einem Hund verursacht werden, können die Besitzer teuer zu stehen kommen.
Eine Tierhaftpflichtversicherung ersetzt meist Kosten, die durch Sachschäden, Personenschäden und Mietsachschäden entstanden sind. In diesem Fall des absichtlich überfahrenen Hundes würde eine Tierhaftpflichtversicherung also für den Sachschaden aufkommen, der am Fahrzeug der Polizei entstanden ist.
Weitere Informationen rund um das Thema Tierhaftpflichtversicherung erhält man unter www.tierhalter24.de


 
Kontakt zum Verfasser:
Lukas Hendrich
Telefon: 018055551144





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