Bei Todesall innerhalb der Wartezeit wird nur Ansparsumme der Sterbegeldversicherung ausgezahlt
Sterbegeldversicherungen werden seit einigen Jahren von vielen Banken und Versicherungen angeboten. Diese Versicherungen richten sich insbesondere an Kunden im Alter von 40-50 Jahren, die aktuell über kein oder ein nur geringes Vermögen verfügen.
Die Sterbegeldversicherungen sollen diesen Personen helfen, die Kosten der einmal notwendigen Bestattung selbst zu tragen und so Angehörige vor hohen Ausgaben und Forderungen seitens der Bestattungsunternehmen zu schützen. Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine klassische Risiko-Lebensversicherung, deren Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person an die Hinterbliebenen oder die im Versicherungsvertrag benannte Person ausgezahlt wird. Je nach Wunsch kann diese Todesfallsumme zwischen 2.500 - 25.000 Euro vereinbart werden, um eine angemessene Bestattung finanzieren zu können.
Wie Überprüfungen jetzt jedoch gezeigt haben, können sich viele Versicherte den Abschluss einer Sterbegeldversicherung sparen, denn die Kosten und Gebühren sind zum Teil sehr hoch. Vor allem junge Versicherungsnehmer könnten mit einem klassischen Bank- oder Fondssparplan die gleichen Ergebnisse erzielen, und zwar mit deutlich geringeren Kosten. Schon 20-30 Euro monatliche Sparleistung sind meist ausreichend, um die Bestattungskosten privat anzusparen.
Zudem muss beachtet werden, dass die Todesfallsumme meist erst nach zwei oder drei Jahren ausgezahlt werden kann, denn die Versicherungen vereinbaren eine Wartefrist. Tritt der Todesfall innerhalb dieser Wartefrist ein, wird lediglich der vorhandene Rückkaufswert ausgezahlt, der durch die Kosten und Gebühren aber erheblich geschmälert ist.
