Allenthalben ist bekannt, dass eine Private Krankenversicherung bessere Möglichkeiten im Falle einer Erkrankung bietet. Eher unbekannt hingegen ist die Frage nach der Berechtigung oder Gestaltung der Privaten Krankenversicherung. Wie werden die monatlichen Beiträge berechnet, wer ist überhaupt berechtigt, eine Private Krankenversicherung abschließen zu dürfen?
Die Frage nach den Berechtigten, die eine Private Krankenversicherung abschließen dürfen, ist recht schnell erklärt. Sämtliche Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, dürfen eine Private Krankenversicherung sich zulegen. Der Versicherungspflicht unterliegen nicht: Selbstständige (unerheblich mit welcher Einkommenshöhe), so genannte Freiberufler (also Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater etc), Beamte (die hierüber vom Staat bezuschusst werden), Künstler (die eine Beihilfe aus der Künstlersozialkasse erhalten können) und Angestellte, die über ein Jahreseinkommen von über 48 600 Euro pro Jahr verfügen.
Die Frage nach der Preisgestaltung einer Privaten Krankenversicherung ist hingegen nicht so einfach zu beantworten, denn sie ist vielschichtig (siehe hierzu PKV Preisvergleich). Zum einem bewerten der Anbieter einer Privaten Krankenversicherung den möglichen Versicherten. Hierzu werden Fakten wie Alter, Geschlecht, Berufsfeld und Vorerkrankungen analysiert und bewertet; schließlich ist der Versicherungsanbieter ein profitorientiertes Unternehmen (was keineswegs heißt, das dadurch der Patient zu leiden habe). Des Weiteren spielen selbstverständlich die erwünschten und gebuchten Leistungen eine große Rolle bei der Beitragsermessung in der PKV. So kann ein Versicherter eine höhere Eigenbeteiligung der Behandlungskosten vereinbaren, was unmittelbar die Beitragshöhe senkt. Andersrum, ein Selbstständiger kann ein Krankentagegeld vereinbaren: im Falle einer Erkrankung bekommt dieser einen vorher vereinbarten Tagessatz ausgezahlt. Für einen Selbstständigen kann solch eine Vereinbarung notwendig sein, kann er doch im Krankheitsfall einen Verdienstausfall erfahren. Solch ein Krankentagegeld zieht unmittelbar eine Erhöhung des Beitrages mit sich. Auch bekannte Optionen, wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmeraufenthalt, verteuern selbstredend die Beitragshöhe.
Wichtig ist auch die so genannte Alterungsrückstellung. Im Alter wird ein Mensch häufiger krank oder erleidet chronische Erkrankungen. Diese Kostensteigerung wird von den Versicherungen an die Versicherten weiter gegeben; um nun die Beitragshöhe möglichst stabil zu halten, legen die Privaten Krankenversicherungen (auch gesetzlich festgeschrieben) eben diese Alterungsrückstellung an ( momentan haben alle Anbieter der PKV ca. 110 Milliarden Euro in der Alterungsrückstellung, bei aktuell 8,6 Millionen Versicherten. Das diese immens hohe Summe einige Begehrlichkeiten, gerade in der Politik, weckt, ist normal. Bedenken sie dies bei der nächsten Diskussion über die Abschaffung der PKV).
Letztlich tummeln sich an die 50 verschiedene Anbieter der PKV auf dem deutschen Markt. Sie generieren über 16 000 Tarife! Um da die Übersicht nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Versicherungsvertreter der eigenen Wahl auf zu suchen. Oder aber, falls der Terminkalender dies nicht zulässt, oder aber Zweifel über die Unabhängigkeit des Versicherungsvertreter vorhanden sind, kann ein Interessent sämtliche Tarife und Angebote der Privaten Krankenversicherung online vergleichen (auch gerne auf www.pkv-vergleichen.org) . Der Vorteil: ein PKV Online Vergleich ist stets unabhängig, kostenfrei und unverbindlich. Zudem entfällt die Suche nach dem Vertreter und einem passenden Termin. Sie werden sehen, der PKV Vergleich lohnt sich. Schließlich geht es um ihre Gesundheit und um ihr Geld.
