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Wechsel Private Krankenversicherung: PKV Krankenkasse wechseln

01.01.2010 15:14 |

Private Krankenversicherung Wechsel
Wer über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 48.600 Euro verfügt, kann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung wechseln.

Dabei gilt der Grundsatz, dass regelmäßige Eingänge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einbezogen werden dürfen. Wird diese Einkommensgrenze nicht erreicht, besteht für den gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, den Schutz durch eine private Zusatzversicherung auszubauen. Unabhängig von Einkommensgrenzen ist eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Freiberufliche und Selbstständige. Studierende, die bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung der Eltern kostenlos bei der GKV versichert sind, können zwischen einer eigenen Mitgliedschaft bei der GKV oder einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung wählen.

Fristen für Kündigung und Wechsel der Krankenversicherung
Wechselfristen müssen jedoch eingehalten werden, wenn man von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem in der Regel günstigen Tarif der Privat Krankenversicherung wechseln möchte. Im Mittelpunkt eines privaten Versicherungsvertrags steht die Gesundheitsprüfung. Das Alter, das Geschlecht, die Krankenvorgeschichte wie in erster Linie der aktuelle Gesundheitszustand spielen eine wichtige Rolle. Liegen besondere Risiken vor, wirkt sich diese auf die Beitragsbemessung aus. Wer jedoch gesundheitsrelevante Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, muss im Leistungsfall auch mit einer Verweigerung der Versicherung rechnen. In der Regel werden Anträge bis zu einer Altersgrenze von 55 Jahren angenommen.

PKV Basistarif seit 2009
Am 1. Januar 2009 wurde für die private Krankenversicherungswirtschaft der Basistarif eingeführt. Für Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung endete die Wechselfrist am 30. Juni 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen Teil ihrer Altersrückstellungen in den Basistarif jeder anderen privaten Krankenversicherung mitzunehmen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt, dass sie ohne diese Wechselfrist in den noch recht jungen Basistarif einer PKV der eigenen Wahl wechseln können. Unbefristet in diesen Tarif wechseln dürfen auch all diejenigen über 55 Jahre, die Rente beziehen, als hilfebedürftig gelten, oder bereits in einem Standardtarif der Privaten versichert sind.

Mitnahme der Altersrückstellung in neue Krankenkasse
Wer seinen Anbieter wechseln will, sollte seine Altersrückstellungen, die bereits erworben wurden, nicht aus den Augen verlieren. Wer erst über einen kurzen Zeitraum privat krankenversichert ist, kann problemlos und ohne Verluste die Versicherung wechseln. Wer sich für den Basistarif entscheidet, ist jedoch über einen Zeitraum von wenigstens 18 Monaten an den gewählten Anbieter gebunden. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne kann ein anderer Tarif gewählt werden. Die Wahl zu Gunsten eines Basistarifs erweist sich auch für die Personen als sinnvoll, die mit Leistungsausschlüssen in einem anderen Tarif rechnen müssen. Schließlich muss jeder in den Basistarif aufgenommen werden, selbst wenn individuelle gesundheitliche Risiken vorliegen.

Basistarife der privaten Krankenversicherung mit Selbstbehalt
Für alle, die keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz hatten gilt, dass die Versicherungsgesellschaft frei gewählt werden darf. Besteht zwar die Pflicht, jeden in den Basistarif aufnehmen zu müssen, gilt jedoch eine Ausnahmen: War der Antragsteller bereits bei der Versicherungsgesellschaft versichert und verlor seinen Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung oder einer groben Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, kann er abgelehnt werden. In diesen Fällen kann der Kunde jedoch bedenkenlos einen anderen Anbieter wählen. Die PKV muss ihren Kunden, die sich für den Basistarif entscheiden, einen Selbstbehalttarif anbieten. Dabei kann zwischen 300, 600, 900 oder 1.200 Euro an Selbstbehalt gewählt werden. Das Leistungsspektrum entspricht in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Voraussetzungen und Fristen für den PKV Krankenkassen Wechsel
Wer sich grundsätzlich für einen Krankenkassen Wechsel von einem privaten Anbieter zum anderen entscheidet, muss die Kündigungsfristen beachten. Soll lediglich innerhalb einer Gesellschaft gewechselt werden, geht dies in der Regel problemlos, ohne dass Fristen beachtet werden müssen. Mit einem Private Krakenversicherung Rechner können Beiträge im Voraus online berechnet und einem Vergleich unterzogen werden.


 
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